Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) endet am 28.02.2023, der Bund übernimmt dann nicht mehr die Kosten für präventive SARS-CoV-2–Tests. Die Folgen für Ärzte, die eine Corona-PCR im Labor beauftragen möchten:

 

  • Mit dem OEGD-Schein können ab dem 01.03.2023 keine Corona-Untersuchungen mehr angefordert werden.

 

  • Das Muster 10C bleibt vorerst erhalten, sodass Ärzte bei klinischem Verdacht damit kurative Untersuchungen auf SARS-CoV-2 veranlassen können. Der Fallwert der Praxis bleibt dabei weiterhin unbeeinflusst.A