Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nachdem die Anwendung des PARP-Inhibitors Olaparib vor kurzem um die Indikation des frühen Mammakarzinoms bei spezifischen Anwendungsvoraussetzungen erweitert wurde, folgt zum 1. Januar die entsprechende Anpassung des EBM (Ziffer 11601). Die Untersuchung der Gene BRCA1 und BRCA2 vor einer medikamentösen Behandlung ist jetzt nach EBM immer dann möglich, wenn sie laut der Fachinformation obligat ist. Dies ist aktuell der Fall für das frühe und das fortgeschrittene Mammakarzinom, das Ovarialkarzinom, das Pankreaskarzinom und das Prostatakarzinom, jeweils in definierten klinischen Situationen.

Vor einer Analyse der Gene BRCA1 und BRCA2 sind wir verpflichtet, die bestehende Indikation zu prüfen. Hierfür stellen wir ein Ihnen bereits bekanntes Formblatt zur Verfügung. Entsprechend der vereinfachten Formulierung im EBM haben wir auch unser Formblatt vereinfacht. Die aktuelle Version des Formblatts finden Sie anbei, mit der Bitte, dieses gegen alte Blätter auszutauschen. Sie finden das Formular auch auf unserer Homepage im Downloadbereich Formulare.

Ab Jahresbeginn bieten wir für die Fragestellung familiärer Brust- und Eierstockkrebs (bei auffälliger Familienvorgeschichte) ein erweitertes Spektrum der neben BRCA1 und BRCA2 seltener ursächlichen Gene an. Zu den vom NGS-Panel eingeschlossenen, sogenannten Core-Genen gehören dann BRCA1, BRCA2, ATM, BARD1, BRIP1, CDH1, CHEK2, PALB2, RAD51C, RAD51D und TP53.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 040 53805-851 oder -853.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. med. Franziska Stellmer       Dr. rer. nat. Nicole Huge