Für die Testung auf einen möglichen Konsum bzw. auf Abstinenz von Drogen bzw. Betäubungsmitteln wird oft Urin untersucht. Bei der Urinabgabe ist eine Probenmanipulation des Patienten relativ einfach möglich, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Eine z.B. im Strafvollzug übliche Maßnahme ist die Probengewinnung unter direkter Sicht. Die damit verbundene Entblößung des Intimbereiches macht die Sichtkontrolle unangenehm sowie zeit- und kostenaufwendig. Gemäß einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ist die Sichtkontrolle selbst im Strafvollzug als ein so schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu betrachten, dass eine Alternative dazu angeboten werden muss.

Eine mögliche Alternative ist die im Beschluss des Gerichtes beschriebene Untersuchung von Drogen im Kapillarblut, eine weitere Möglichkeit ist die Anwendung des Ruma-Markers im Urin. Kapillarblut wird im Strafvollzug verwendet, weil der Venenzustand der Patientengruppe eine venöse Blutprobenahme oft erschwert. Aber auch die Untersuchung von Urin ist weiterhin möglich, wenn sie mit dem Ruma-Marker kombiniert wird.

Im Labor Lademannbogen bieten wir für jedes Untersuchungsmaterial eine Lösung an:

Im Labor Lademannbogen führen wir ein breites Spektrum an Drogenanalysen im Urin, Speichel, Plasma, Serum, Blut und Kapillarblut durch. Für unsere Einsender in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen bieten wir auch den Ruma-Marker im Urin an.

Kontakt

Dr. Harald Ertl und Dr. Erik Köhler                   
Tel. (040) 53805 804

Weitere Informationen

Drogenanalytik:

https://www.labor-lademannbogen.de/fuer-praxen/analytik/drogentests-drogenanalytik/

BVerfG, Beschluss der 1.Kammer des Zweiten Senats vom 22.Juli 2022 - 2BvR1630/21 - Rn.(1-47), http://www.bverfg.de/e/rk20220722_2bvr163021.html