Entsprechend einem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) aus 2019 ist der Nachweis von fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf das Vorliegen einer Trisomie 21,18 und 13 (NIPT) nun ab dem 01.07.22 unter bestimmten Voraussetzungen als Kassenleistung verfügbar.

Laut Versicherteninformation des GB-A gehört der NIPT nicht zu den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Er gilt nur dann als Kassenleistung, wenn die Patientin und der Arzt oder die Ärztin gemeinsam entschieden haben, dass der Test sinnvoll ist.

Die Beratungsleistungen können laut Beschluss mit folgenden Ziffern in der Schwangerschaft abgerechnet werden:

 

Ziffer

Leistung

Punktwert

01789

Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) vor Durchführung des NIPT zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 vergütet. Die GOP kann je vollendete 5 Minuten und bis zu viermal je Schwangerschaft abgerechnet werden.

84 Punkte

01790

Die Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven Tests hinsichtlich eines Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 kann mit der GOP 01790 (166 Punkte / 18,70 Euro) je vollendete 10 Minuten und bis zu viermal je Schwangerschaft abgerechnet werden.

166 Punkte

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Aktuellen Labordiagnostik.