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zwei Mitarbeitende in Praxiskleidung waschen dich gründlich die Hände

Wasseruntersuchung für (Zahn-)Arztpraxen

Die Trinkwasserverordnung gibt vor, dass das den Patienten und dem Personal zur Verfügung gestelltes Wasser gemäß § 4 TrinkwV so beschaffen sein muss, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu befürchten ist.

Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Wasserqualität in der Praxis ist der Betreiber verantwortlich.

Die erforderliche mikrobiologische und chemische Unbedenklichkeit kann nur durch geeignete Trinkwasseruntersuchungen nachgewiesen werden. Die Probenahme muss hierbei durch einen zertifizierten Probenehmer von einem zugelassenen Labor erfolgen.  

Folgender Mindestumfang wird einmal jährlich empfohlen:

Wasser, das zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten oder anderen medizinischen Behandlungsverfahren verwendet wird, ggf. Arzthandwaschbecken im Behandlungszimmer:

Entnahme einer Kaltwasserprobe nach Zweck b

  • Koloniezahl 22 °C / 36 °C
  • E. coli/coliforme Bakterien
  • Enterokokken
  • Pseudomonas aeruginosa

Stichprobe einer Kaltwasserprobe

  • Blei
  • Nickel
  • Kupfer
  • Cadmium
  • Färbung, Trübung, Geruch, pH-Wert, Temperatur

Auch das Wasser aus den Dentaleinheiten muss bakteriologisch unbedenklich sein. Dafür sind die von der Kommission für Krankenhausenhygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut formulierten Mindestanforderungen zu berücksichtigen.

Dentaleinheit: Entnahme des Kühlwassers aus dem Hand-/Winkelstück

  • Koloniezahl 36 °C
  • Legionella species
  • Pseudomonas aeruginosa

Im Falle einer Eigenbeprobung bringen wir Ihnen direkt nach Ihrer Beauftragung die benötigte Menge an Probenahmegefäße zu Ihnen. Die Beprobung Ihrer Dentaleinheit(en) führen Sie selbst durch. Für die Beprobung einer Dentaleinheit werden Ihnen 3 sterile 125 ml Kunststoffgefäß gestellt, sowie eine stabile Styropor-Thermobox inklusive Kühlakku für den Rücktransport.

  • Entnahme durch geschultes Praxis-Personal
  • Auf Begleitschreiben und Probenahmegefäß Entnahmeort (z.B. Behandlungszimmer) und –stelle (z.B. Behandlungseinheit), Entnahme-Datum und -Uhrzeit protokollieren
  • Eine Entnahme pro Behandlungseinheit genügt
  • Ablaufen des Wassers 20 sec. z.B. aus dem Turbinenstück
  • Abfüllen von 30 ml in steriles Probenröhrchen
  • Proben beim Transport kühlen (4 - 8°C)
  • Versand bitte nur von Montag bis Mittwoch

Bei erhöhten Werten ist auch der Auslass und der Zulauf zur Dentaleinheit mikrobiologisch zu prüfen.

In manchen Situationen reicht die Eigenkontrolle nicht aus. Für eine rechtliche Absicherung bzgl. der gesetzlichen Vorschriften und für die Vorlage bei behördlichen Kontrollen, bieten wir Ihnen auch einen Komplettservice an. Unser zertifizierter Probenehmer kommt zu Ihnen, führt die Probenahme bei Ihnen in der Praxis durch und bringt die Proben direkt in unser Labor.

Für eine normgerechte mikrobiologische Trinkwasseranalyse muss innerhalb von 24 Stunden nach Probenentnahme mit der Untersuchung begonnen werden.

zwei Endoskope liegen auf einer mit grünen OP-Tuch bedeckten Oberfläche

Überprüfung der Aufbereitung flexibler Endoskope

Vorgaben und Empfehlungen zur sachgerechten Aufbereitung von Endoskopen finden sich in den Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, herausgegeben vom Robert-Koch-Institut in Berlin (Bundesgesundheitsblatt 55 (2012); Anlage 8, 1286-1302)

Gemäß oben genannter Richtlinie werden zur Überprüfung der Endoskop-Aufbereitung hygienisch-mikrobiologische Kontrolluntersuchungen empfohlen.

Diese sollten vierteljährlich (insbesondere bei manueller und teilmaschineller Aufbereitung) vorgenommen werden. Werden mehrere Endoskope eingesetzt, sind an jedem Prüftermin Proben von mindestens einem Endoskop jeder verwendeten Art und insgesamt von mindestens zwei mit jeweils gleichem Verfahren aufbereiteten Endoskopen zu entnehmen. Jedes eingesetzte Endoskop sollte mindestens einmal jährlich mikrobiologisch untersucht werden.

Bei der mikrobiologischen Überprüfung von flexiblen Endoskopen kommen Abstrichtupfer und sterile Spülflüssigkeiten (NaCl 0,9%) zum Einsatz.

Von den zugänglichen Kanälen (Instrumentierkanal und Luft-/Wasser-Kanal) ist die Untersuchung mindestens eines Kanals obligat durchzuführen. Der Instrumentierkanal ist bevorzugt zu überprüfen.

Die Überprüfung des Luft-/Wasser-Kanals wird ebenfalls empfohlen. Hier ist zudem eine Flüssigkeitsprobe aus dem Optikspülsystem (Flasche und Anschlussschlauch) vorzunehmen.

Für die Durchführung sollte zur Durchspülung jedes Kanals 20 ml sterile Spülflüssigkeit (0,9% NaCl- Lösung) in einer 20 ml Spritze verwendet werden. Jeder Kanal ist mit jeweils einer neuen Spritze zu prüfen. Die aufgefangenen Spülflüssigkeiten sollten möglichst schnell im bakteriologischen Labor weiterverarbeitet werden. Die Proben müssen kühl gelagert werden.

Abstriche von kritischen Endoskopstellen werden mit jeweils einem in steriler physiologischer Kochsalzlösung angefeuchteten Tupfer von den Ventilen, den Kanaleingängen und dem distalen Ende des Endoskops vorgenommen.

Die Proben werden auf folgende Belastungen getestet:

a)            Escherichia coli, andere Enterobacteriaceae oder Enterokokken

b)           Pseudomonas aeruginosa, andere Pseudomonaden oder weitere Nonfermenter

c)            weitere hygienerelevante Erreger wie Staphylococcus aureus

d)           Keimbelastung der Durchspüllösung und der Lösung der Optikspülsysteme

                                                                                                                                        

Ein negativer Befund setzt bei den Punkten a) bis c) das Testat „fehlender Nachweis" voraus, bei Punkt d), dass die Belastung < 10 KBE pro ml beträgt.

Endoskope, deren Testergebnis auf eine unzureichende Desinfektion hinweist, müssen nach Überprüfung des Reinigungs- und Desinfektionsverfahrens erneut mikrobiologisch kontrolliert werden, ebenso Geräte nach Reparatur. Bei gezielter Fragestellung, z.B. bei Infektionszwischenfällen, ist es ebenfalls sinnvoll, Endoskope zu untersuchen.