Wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen der mit Wirkung zum 12.02.2022 aktualisierten Coronavirus-Testverordnung informieren:
- Es dürfen nach positivem PCR-Test keine weiteren Untersuchungen zur Ermittlung der Virusvariante abgerechnet werden.
- Ein Anspruch auf eine PCR-Testung bei einer Meldung in der Corona-Warn-App („erhöhtes Risiko“) besteht nicht mehr. Betreffenden Personen steht ein kostenloser Bürgertest (Antigen-Schnelltest) in entsprechenden Einrichtungen zu. Bei Meldung der Corona-Warn-App und symptomatischen Patienten ist weiterhin eine PCR-Testung als Kurativleistung (Muster 10C) möglich. Die Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltests mittels PCR ist weiterhin als OEGD-Leistung möglich.
- Es wurde keine Priorisierung bestimmter Personengruppen (z.B. in medizinischen Einrichtungen) in die Testverordnung aufgenommen, Handlungsleitfaden sind die Empfehlungen der Nationalen Teststrategie. Anhand dieses Leitfadens erfolgt beispielsweise eine priorisierte Untersuchung von im medizinischen Bereich tätigen Personen. Bitte senden Sie bei Bedarf diese Proben gesondert in einer roten Cito-Tüte mit einem Hinweis „PRIO 1“ an uns ein. Aktuell liegen unsere Testergebnisse auch ohne eine Priorisierung in der Regel nach 24h vor.
Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die korrekte Verwendung der Formulare OEGD und Muster 10C hinweisen:
- Formular Muster 10C bitte bei symptomatischen Patienten verwenden (unabhängig vom Versichertenstatus)
- Formular OEGD bitte bei Patienten ohne Symptome aber entsprechender Berechtigung auf eine PCR-Testung verwenden (z.B. auf Anweisung des Gesundheitsamts, auch hier unabhängig vom Versichertenstatus).
- Bitte füllen Sie beide Belege in jedem Fall vollständig aus.
Entgegen einiger anderslautender Pressemitteilungen haben wir derzeit ausreichende SARS-CoV-2-PCR-Testkapazitäten, so dass die labordiagnostische Versorgung Ihrer Patienten sichergestellt ist.