Gendiagnostik-Gesetz (GenDG)
Laut Gendiagnostik-Gesetz muss die betroffene Person vor einer humangenetischen Untersuchung über Zweck, Art, Umfang und Aussagekraft der Untersuchung aufgeklärt und ggf. humangenetisch beraten werden. Die Dokumentation über die Aufklärung sowie die Einverständniserklärung der betroffenen Person muss schriftlich erfolgen. Labore dürfen molekulargenetische Untersuchungen, cytogenetische Untersuchungen und bestimmte pränatale Analyse (z.B. Ersttrimester-Screening, NIPT, pränatale Rhesus-Diagnostik) nur durchführen, wenn eine Einverständniserklärung der betroffenen Person vorliegt. Wir möchten Sie daher bitten, uns mit der Anforderung eine Kopie der Einverständniserklärung Ihres Patienten bzw. Ihrer Patientin zuzusenden. Ein Formular für die Einverständniserklärung können Sie hier herunterladen.
Gerne schicken wir Ihnen die notwendigen Formulare auch zu. Diese können Sie unter der Telefonnummer (040) 53805 139 oder in unserer Online-Materialbestellung anfordern.
Molekulargenetik
Wir arbeiten ständig an der Erweiterung unseres Leistungsangebots unter Berücksichtigung neuester Technologien und Erkenntnisse der genetischen Forschung. Unser komplettes Leistungsangebot umfasst heute über 400 hereditäre Erkrankungen und Krankheitsdispositionen. Unser molekulargenetisches Leistungsspektrum finden Sie hier: Humangenetische Analysen
Für alle molekulargenetischen Analysen werden 2 ml EDTA-Blut benötigt. Bitte denken Sie auch an die Einwilligungserklärung nach GenDG (s. oben). Bei privat versicherten Personen kann eine Kostenklärung vorab sinnvoll sein. Hierzu kontaktieren Sie uns gern vor Probeneinsendung (Tel.:(040) 53805 853). Für Untersuchungen im Bereich erblicher Brustkrebs und erblicher Darmkrebs müssen bei gesetzlich versicherten Patienten bestimmte Indikationen vorliegen und dem Labor gegenüber dokumentiert sein. Unterstützende Formulare hierzu finden Sie hier.
Budget
Die humangenetische Diagnostik geht nicht zu Lasten Ihres Laborbudgets.
Humangenetische Sprechstunde
Die humangenetische Sprechstunde richtet sich an alle Personen, die sich informieren möchten, ob sie selbst oder ihre Kinder eine erblich bedingte Erkrankung haben oder bekommen können.
Termine nach Vereinbarung unter
Tel.: (040) 538 05 853